Wahltermin für die verschobenen Personalratswahlen
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Mit dem Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 vom 24. März 2020 wurde, bedingt durch die Corona Pandemie, die Amtszeit der bisherigen Personalvertretungen über den 31. Mai 2020 hinaus bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung verlängert, längstens bis zum 31. Mai 2021.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport wurde ermächtigt, den Zeitraum für die Neuwahlen durch Rechtsverordnung festzulegen. Von dieser Verordnungsermächtigung wird das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nach neuesten Informationen keinen Gebrauch machen. Da kein früherer Wahltermin festgelegt wird, sind die Personalratswahlen somit rechtzeitig vor Ablauf der verlängerten Amtszeit, also bis Mai 2021 durchzuführen. Sofern Wahlen im Zeitraum zwischen Mai 2020 und Mai 2021 stattgefunden haben, sind diese Personalräte im Mai 2021 nicht erneut zu wählen.
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