Was Lärm macht bringt auch schlechte Luft

Christian Reuter vom Regierungspräsidium Darmstadt

17 Feb.
Hessischer Städtetag berät Maßnahmen für bessere Luft und gegen Lärm in Hessens Städten. Der Umweltausschuss des Hessischen Städtetages plädiert für einen integrierten Ansatz bei Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung. Der Grund dafür ist einfach zu erklären. Regelmäßig haben Lärm und Luftbelastung dieselben Quellen. Was Lärm macht, bringt in der Regel auch schlechte Luft und umgekehrt.

Bei der seiner Sitzung im Februar in Frankfurt sah der Umweltausschuss es daher als notwendig an, im Bereich der Lärmreduzierung und der Luftreinhaltung einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen. Zu den Maßnahmen, die der Minderung von Luftschadstoffen dienen und zugleich Lärm mindernd wirken, gelten Durchfahrtsverbote und die Entwicklung umweltschonender Antriebstechnologien für Kraftfahrzeuge. Sinnvoll erscheint ein Gesamtkonzept, das unter Beteiligung der verschiedenen Akteure (Umweltministerium, Verkehrsministerium, Regierungspräsidium) für die einzelne Stadt erstellt wird.

Ein Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt stellte den Lärmaktionsplan Süd für den Teilbereich Straße vor. Der Plan wird voraussichtlich ab dem 15. März 2010 für die Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Umweltausschuss hat sich auf einen Maßnahmenkatalog verständigt, der die folgenden Positionen gegenüber der Landesregierung einfordert:

  1. Einrichtung von regionalen Umweltzonen (z. B. Ausweitung der Frankfurter Umweltzone auf Offenbach am Main und weitere Städte, Umweltzone Kasseler Becken)
  2. Schnellere Einführung von Euro 6
  3. Ausrichtung der Straßenverkehrsordnung an den Zielen der Emissionsminderung (Ermächtigung der Kommunen für entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen in der Stadt)
  4. Erhöhung der Finanzierung von Bund und Land zur Förderung kombinierter Verkehre und zur Attraktivierung des ÖPNV
  5. Förderung innovativer Mobilität (Förderung innovativer Technologien, finanzielle Förderung bei der Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit umweltschonenden Antrieben, Beratung)
  6. Schaffung zusätzlicher Ermächtigungsgrundlagen für Kommunen (z. B. Brennstoffsatzungen)

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