Wenig Hilfe der Landkreise für die kreisangehörigen Städte

Quelle: HMdIS, HMdF, eigene Erhebungen HStT: Zeichnen der Tabelle: HStT.

10 Dez.
Der Hessische Städtetag hat bei seinen Mitgliedskommunen nachgefragt, welche Erkenntnisse dort über die Absicht der Landkreise bestehen, die Hebesätze von Kreis- und Schulumlage zu senken.

Verschiedene Gesichtspunkte, nicht zuletzt die erweiterte Unterstützung des Bundes bei den Kosten der Unterkunft und des Landes bei ÖPNV und Krankenhäusern, führen dazu, dass die Landkreise über ein beachtliches Potential zum Senken ihrer Umlagen verfügen.

Die Rückmeldungen über das Verhalten der Landkreise bei ihrer Gestaltung der Kreis- und Schulumlage 2021 sind eher ernüchternd. Zwar verhalten sich einige von ihnen vorbildlich und senken ihre Hebesätze. Das Gros nutzt sein Potential aber nicht oder erhöht in einem Fall die Umlagen unter dem Strich sogar.

Wir betonen, dass die hier gezeigte Abbildung einen Zwischenstand spiegelt. Aus dem Odenwaldkreis und von Hersfeld-Rotenburg haben wir überhaupt noch keine Informationen. Vielfach haben Kreisausschuss und Kreistag bisher nicht entschieden. 

Es zeichnet sich ab, dass in der Addition von Kreis- und Schulumlage nur zwei der 21 Landkreise, nämlich die Kreise Wetterau (um 2,70) und Main-Kinzig (um 2,00), eine spürbare Entlastung ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden planen (siehe Abbildung, rechte Spalte).

Drei weitere Landkreise, Lahn-Dill (1,02), Hochtaunus (1,00 Punkte) und Marburg-Biedenkopf (0,75 Punkte, planen immerhin noch eine sichtbare Erleichterung.

Schließlich gibt es die drei Landkreise Bergstraße (0,50 Punkte), Offenbach (0,16) und Rheingau-Taunus (0,15), die immerhin noch minimal senken.

Zehn der einundzwanzig Landkreise wollen nach jetzigem Stand der Diskussion ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht mit einer Hebesatzsenkung helfen, von zwei Kreisen fehlen uns jegliche Information.

Leider ragt der Landkreis Groß-Gerau negativ heraus: Er wird seine Hebesätze um 3,40 Punkte gegenüber 2020 nach oben heben.

Haben wir weitere Daten zu den Hebesätzen, werden wir dann wie üblich das Umlageaufkommen je Einwohner errechnen und veröffentlichen.

Abbildung 1. Quelle: HMdIS, HMdF, eigene Erhebungen HStT: Zeichnen der Tabelle: HStT.

 

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