Finanzierung der Ganztagsbetreuung nicht fair
Der Hessische Städtetag zieht zum Inkrafttreten des Ganztagsanspruchs am 1. August 2026 Bilanz. Die Städte warten nach wie vor auf einen auskömmlichen Kostenausgleich für Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter, sofern sie selbst den Anspruch erfüllen müssen.
“Die Städte in Hessen stehen hinter der Einführung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem 1. Schuljahr, und sie haben geliefert”, sagt Holger Hinkel, Direktor des Hessischen Städtetages. “Aus unserer Sicht ist jedoch die Finanzierung durch Bund und Land nach wie vor nicht fair geregelt.”
Zum 1. August 2026 tritt stufenweise der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Der Hessische Städtetag rechnet bei den Investitionskosten mit einem Defizit bei den Kommunen von rund 1,2 Mrd. EUR. Hinzukommen die Betriebskosten, Personal- und Sachkosten, die jährlich anfallen.
“Bund und Länder haben im Herbst 2021 zugesagt, die Grundschulnachmittagsbetreuung fachlich und finanziell zu regeln und umzusetzen, obgleich sie aus rechtlichen Gründen im Achten Buch Sozialgesetzbuch verankert wurde. Bei Ausbau, Koordination und Finanzierung würden wir uns daher ein größeres Engagement des Hessischen Kultusministeriums wünschen”, so Direktor Hinkel. “Unsere Kommunen haben es immerhin bei einer definitiv nicht auskömmlichen Finanzierung geschafft, die Anforderungen zum Start des Rechtsanspruchs zum 1. August 2026 zu erfüllen.”
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