Kommunale Veterinärbehörden fordern vom Land finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen
Kreisfreie Städte und Landkreise fordern seit mehreren Jahren einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen im Bereich des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes. In einer Arbeitsgruppe wollen Vertreter des Landes und der Kommunen den Arbeitsaufwand der kommunalen Veterinärbehörden und deren finanzielle Ausstattung nun untersuchen.
Mit der Kommunalisierung im Jahr 2005 hat das Land die ehemals staatliche Aufgabe des Veterinärwesens und Verbraucherschutzes auf die Oberbürger-meisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landrätinnen und Landräte der Landkreise übertragen. Die finanziellen Mittel, welche die Kommunen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vom Land erhalten, sind bei Weitem nicht auskömmlich.
In einer zwischen dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag abgestimmten Erhebung unter den Mitgliedern haben beide Verbände die Mehrbelastung der kreisfreien Städte und der Landkreise in den Bereichen des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes ermittelt. Die Erhebung ergab, dass jeder kreisfreien Stadt sowie jedem Landkreis seit der Kommunalisierung im April 2005 Mehrbelastungen in erheblichem Umfang entstanden sind.
Zu den Aufgaben der kommunalen Veterinärbehörden gehört unter anderem die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, die Überwachung der Tierhygiene oder die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Zudem gehen die Veterinärbehörden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nach.
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