Herzlich willkommen auf der neuen Internetseite des Hessischen Städtetages.
Mit unserem neu gestalteten Internetauftritt möchten wir interessierten Lesern den schnellen Zugriff auf aktuelle Informationen ermöglichen. Der neue Internetauftritt bietet Ihnen hierzu neben stets aktualisierten Meldungen eine themenbezogene Übersicht und Suche zu verschiedenen Bereichen, eine Zusammenstellung der Rundschreiben und Stellungnahmen der Geschäftsstelle und Vieles mehr.
Grundrechtsklage gegen das Land erhoben
Der Hessische Städtetag hat am 10. August im Auftrag von 33 Städten Frist wahrend Grundrechtsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof gegen das Land Hessen erhoben. Denn das Land hat bei der Änderung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder keinen Kostenausgleich vorgesehen, obwohl allen Städten und Gemeinden dadurch erhebliche finanzielle Mehraufwendungen entstehen.
Kommunale Spitzenverbände rufen Konnexitätskommission an
Die drei kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, haben im Auftrag ihrer Mitglieder nun die Konnexitätskommission angerufen, um endlich das Land zu einem Kostenausgleich für die erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Städte und Gemeinden für die gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung zu bewegen.
Nicht viel Neues: Das Land will seinen Haushalt stabilisieren, indem es den Kommunen rund 360 Millionen Euro entzieht
Verfestigte Absicht zum Entzug von rund 360 Mio. Euro jährlich ab 2011. Die Landesregierung ist bis zum Sommer hart geblieben: Sie will tief in kommunale Kassen greifen. Zwar errechnet sie für das Jahr 2011 keinen Entzug mehr in voller Höhe von 400 Mio. Euro, bleibt aber nicht weit von diesem Betrag entfernt. Eine Summe von rund 360 Mio. Euro, so die aktuellen Zahlen des Finanzministeriums, will es im kommenden Rechnungsjahr den Kommunen vorenthalten, um damit den Haushalt des Landes zu stabilisieren.
Funktionen des neuen Personalausweises zum 1.11.2010
Zum 1.11.2010 wird in Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Dieser besitzt neue Funktionen, die zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den kommunalen Passämtern führen. Neben der bisherigen Ausweisfunktion zur Sichtkontrolle besitzt der neue Ausweis im „Scheckkartenformat" zusätzliche Funktionen. Auf Wunsch des Ausweisinhabers können im Ausweis biometrische Daten (Fingerabdrücke) gespeichert werden. Mit Hilfe einer elektronischen Identitätsfunktion (elD) kann der Ausweisinhaber sich künftig auch im elektronischen Verkehr ausweisen. Sowohl im privatwirtschaftlichen Bereich (E-Business) als auch in der öffentlichen Verwaltung (E-Government) werden sich entsprechende Anwendungen zur Nutzung der elD-Funktion entwickeln.




