Kommunaler Finanzausgleich 2012 – Minister hält am 340-Mio.-Euro-Entzug fest

Foto: HStT

Finanzen
06 Jun
Montag, 6. Juni 2011

Der Hessische Finanzminister hat uns im Chefgespräch zum Haushalt 2012 seine Vorstellungen zum kommunalen Finanzausgleich 2012 vermittelt.

Das Ministerium will an dem 340-Mio.-Euro-Entzug auch im Rechnungsjahr 2012 festhalten. Im Übrigen enthält der Entwurf keine spektakulären Änderungen.

Das Hessische Finanzministerium hat uns die Daten für seine Haushaltsplanung 2012 übermittelt. Eine ausführliche Darstellung anhand einer Tabelle finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Städtetages, Schwerpunkt „Finanzen“.  

Bei seinem Entwurf für den Haushaltsplan 2012 schreibt der Finanzminister das Finanzausgleichsgesetz 2011 fort.  

Die strukturellen Veränderungen, die zum 340-Mio.-Euro-Entzug und damit zu großen Protesten der kommunalen Spitzenverbände geführt haben, bleiben. Auch im Jahr 2012 entzieht das Land den Kommunen Mittel in vergleichbarer Höhe. Denn die Grunderwerbsteuerzuweisungen werden nicht mehr gezahlt. Ferner werden der Ersatz für die Kfz-Steuer und die Gewerbesteuerumlage nicht mehr herangezogen, um die Verbundmasse zu errechnen.  

Mit nachstehender Grafik zeigen wir die Entwicklung der Finanzausgleichs­masse im Mehrjahresvergleich. Um die Daten vergleichbar darzustellen, haben wir die Zuweisungen aus dem Grunderwerbsteueraufkommen zugefügt und die Umlagezahlun­gen für Zinsdienstumlage und Kompensationsumlage als kommunale Zahlungen abgezogen.  

Daran sieht man, dass die Zuweisungen an die Kommunen zwar ansteigen. Die Zuweisungen des Jahres 2012 werden aber trotz massiven Steuerzuwachses beim Land immer noch deutlich hinter den Spitzenwerten der Jahre 2007 bis 2009 zurückbleiben.  


Grafik 1 Daten: Hessisches Ministerium der Finanzen;
Daten zusammengestellt und grafisch dargestellt: HStT   

Im Übrigen ist der kommunale Finanzausgleich 2012 insoweit wenig spektakulär geplant, als er keine einschneidenden strukturellen Änderungen vorsieht.    

Allgemeine Finanzzuweisungen  
Die Finanzausgleichsmasse steigt konjunkturbedingt. Da die besonderen Finanzzuweisun­gen gegenüber dem Jahr 2011 zurückgenommen werden und die Investitionszuweisungen im Wesentlichen stabil bleiben, kommt der Aufwuchs den allgemeinen Finanzzuweisun­gen, in erster Linie also den Schlüsselzuweisungen zugute. Damit erreichen die allgemeinen Zuweisungen im Mehrjahresvergleich einen Mittelwert und verlassen die unteren Ränge der letzten Jahre (siehe Grafik 2).

Eine Prognose über den Grundbetrag 2012 werden wir Ihnen frühestens vermitteln können, wenn uns die Steuerdaten für das 1. Halbjahr 2011 vorliegen.    


Grafik 2 Daten: Hessisches Ministerium der Finanzen;
Daten zusammengestellt und grafisch dargestellt: HStT

Besondere Finanzzuweisungen  
Das Land plant für das Jahr 2012 kein Landesprogramm Winterschäden mehr. Es will den Landesausgleichsstock um 5 Mio. Euro vermindern und gleicht Zinsdienstumlage und Kompensationsumlage rechnerisch an. Völlig unzureichend sind die Vorhaben für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren: Das Land will die Zuweisungen um 16,4 Mio. Euro erhöhen, verstärkt die KFA-Masse aber nur um die Hälfte, nämlich um 8,2 Mio. Euro. Damit wird ein insgesamt für die Betreuung der unter Dreijährigen viel zu niedriger Landesanteil auch noch zur Hälfte aus kommunalem Geld geschnitzt.  

Investitionszuweisungen  
Die Investitionszuweisungen bleiben nahezu unverändert. Lediglich bei den Zuweisungen für den Öffentlichen Personennahverkehr werden die Zuweisungen von bisher 20 Mio. Euro auf 35 Mio. Euro erhöht.

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