Kommunalfinanzausstattung im Zeichen der Schuldenbremse

Hessische Kommunen wollen wissen, wie die Garantie ihrer Finanzausstattung in den Schulden-Abbaupfad des Ministers integriert ist

Finanzen
15 Jun
Mittwoch, 15. Juni 2011
Staatsminister Dr. Schäfer wird voraussichtlich im September 2011 die Grundlage dafür gefunden haben, mit dem Hessischen Städtetag zu erörtern, wie sich die kommunale Finanzausstattung im Lichte der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 darstellt.

Im Zusammenhang mit der Schuldenbremse
hat der Hessische Städtetag Herrn Finanzminister
Dr. Thomas Schäfer gebeten offen zu legen,
wie er bis zum Jahr 2020 die kommunale
Finanzausstattung gestalten will.
Angesichts Schäfers konkreten Vorstellungen
zur Nettoneuverschuldung des Landes bis hin
zum Jahr 2020 hatte ihm die Geschäftsstelle unterstellt,
dass er bereits genaue Vorstellungen davon hat,
wie er die künftige kommunale Finanzausstattung
in Hessen gestalten will.     


Finanzplanung des Landes im Lichte der Schuldenbremse   
Schon bevor das hessische Volk die Schuldenbremse in die Landesverfassung eingeführt hatte, hat Finanzminister Dr. Schäfer eine Grafik veröffentlicht, die ab 2011 Jahr für Jahr eine sinkende Neuverschuldung abbildet und im Jahr 2020 mit einer „Neuverschuldung null“ endet. 

Es ist konsequent und richtig, dass der Minister die Eckdaten für ihre Haushaltsplanungen weit vorausschauend entwickeln ließ. Hessen wird im Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sofern diese Planungen wirklich werden (HMdF, Die Einführung der Schuldenbremse, Hintergründe und Argumente, Sept. 2010). 

Allerdings kann das Land diese Planungen nicht sattelfest erarbeitet haben, ohne zu wissen, wie es in den Jahren bis 2020 den kommunalen Finanzausgleich dotieren will. Der Hessische Städtetag hat daher das Finanzministerium gebeten offen zu legen, wie es ab 2011 Jahr für Jahr bis zum Jahr 2020 die Zuweisungen an die hessischen Kommunen gestalten will.         

Schreiben des Hessischen Städtetages vom 28.4.2011 
an Finanzminister Dr. Thomas Schäfer:     
„… wir bitten Sie mit diesem Schreiben, uns zeitnah zu offenbaren, welche Vorstellungen Ihr Haus zur finanziellen Ausstattung der Kommunen in diesem Jahrzehnt hat. Mit anderen Worten: Wie garantiert das Land im Zeichen der Schuldenbremse die kommunale Finanzausstattung?   

Nach Ihrer Dokumentation zur Schuldenbremse (Die Einfürhung der Schuldenbremse in Hessen – Hintergründe und Argumente; Wiesbaden, 24. Sept. 2010) wirkt diese nicht ab dem Jahr 2020, sie verändert die Haushaltsgestaltung des Landes Hessen ab sofort. Daher begeben Sie sich offensichtlich heute schon auf den von Ihnen so bezeichneten „Abbaupfad“ (S. 19 Ihrer Publikation, Abb. 5).   

Methodisch halten wir Ihren Weg für richtig: Das Land muss heute schon beginnen, nach Plan seine Schulden Jahr für Jahr bis 2020 zu vermindern. Nur so kann es den Anforderungen der Hessischen Verfassung genügen, ab dem Jahr 2020 mit einer „Nettoneuverschuldung null“ starten zu können.   

Konsens besteht zwischen Finanzministerium und Hessischem Städtetag ganz sicher auch darin, dass Sie dabei die finanziellen Voraussetzungen einrechnen müssen, um bis zum Jahr 2020 und über diesen Zeitpunkt hinaus der Verfassung folgend die kommunale Finanzausstattung garantieren zu können.   

Ihr Haus hat offenkundig verhältnismäßig genaue Plandaten darüber erarbeitet, wie der Abbaupfad finanziell zu errechnen ist. Wir schlussfolgern daraus, dass Sie dementsprechende Plandaten dafür bereithalten, wie sich in den Jahren bis 2020 die kommunale Finanzausstattung entwickeln wird. 
Ohne zu wissen, wie hoch Sie die Mittel für die kommunale Finanzausstattung bemessen, hätten Sie angesichts der bedeutenden Summe dieses Abschnitts Ihren Abbaupfad nicht darstellen können. Dies gilt, auch wenn auf dem Weg nach 2020 zahlreiche Rahmenbedingungen nicht sicher einzuschätzen sind.   

Wir werden uns auch im Licht der Schuldenbremse weiter über den 340-Mio.-Euro-Entzug auseinandersetzen müssen. Unbeschadet dessen halten wir es für wichtig, gerade nach Änderung der Hessischen Verfassung gemeinsam nicht nur der FPL folgend bis zum Jahr 2015, sondern darüber hinaus bis zum Jahr 2020 zu blicken...“
     
Antwortschreiben von Finanzminister Dr. Schäfer vom 23.5.2011   
„… 
Vielen Dank für Ihr Schreiben und ihr Interesse an der neuen Schuldenbremse des Landes. 
Über die aktuelle Finanzplanung hinausgehende Vorstellungen zur Entwicklung der Landesleistungen an die kommunale Familie haben wir bislang nicht in der von Ihnen offenbar erwarteten Detailtiefe vorgenommen. Ich gehe davon aus, dass dies im September der Fall sein wird. Sobald neuere Finanzplanungsdaten, die auch die Ergebnisse unserer anstehenden Haushaltsgespräche und die aktuelle Steuerschätzung berücksichtigen, vorliegen, können wir das Thema gerne erneut aufgreifen. …“     

Finanzminister Dr. Schäfer sagt Beteiligung der Kommunen
an seinem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse zu     
Laut Regierungserklärung vom 17. Mai 2011 ist der Finanzminister derzeit dabei, gemeinsam mit den Fraktionen im Hessischen Landtag ein Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse zu erarbeiten. Der Hessische Städtetag hält es für selbstverständlich, dass der Gesetzgeber in diesem Ausführungsgesetz alle Bestimmungen verankert, die einfachgesetzlich erforderlich sind, um die kommunale Finanzausstattung zu garantieren. Auch erwartet der Städtetag, dass die hessischen Kommunalverbände sehr zeitnah an der Beratung dieses Ausführungsgesetzes beteiligt werden.   

Im Rahmen des Chefgesprächs zum Haushaltsplan und kommunalen Finanzausgleich 2012 hat Minister Schäfer am 29. Mai 2011 zugesagt, die kommunalen Spitzenverbände an der Arbeit zu seinem Ausführungsgesetz zu beteiligen.

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