Unterhaltsvorschussreform zum 1. Juli 2017 nicht umsetzbar – Städte fordern Verschiebung
Der Hessische Städtetag zeigt sich inhaltlich mit der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Unterhaltsvorschussreform zufrieden, schlägt aber ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 vor.
"Die Städte in Hessen begrüßen die Inhalte der geplanten und zurzeit im Bundestag beratenden Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausdrücklich. Sie lässt sich jedoch zeitlich landesweit in keiner Stadt bis zum 1. Juli 2017 umsetzen", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Patrick Burghardt, Rüsselsheim am Main. "Deswegen plädieren wir dafür, die angekündigte Reform auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.“ Landesweit brauchen 33 Unterhaltsvorschusskassen in den hessischen Jugendämtern qualifiziertes Personal. Burghardt: "Es ist utopisch zu glauben, dass man bundesweit in jedem Bundesland so schnell organisatorisch und personell die Reform umsetzen kann. Wie so oft denken Bundestag und Bundesregierung nicht an die administrative Umsetzung ihrer Beschlüsse."
Für die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) soll u. a. Folgendes geregelt werden: Der Unterhaltsvorschuss soll unbegrenzt für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Altersgrenze soll dementsprechend von der Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben werden. Die Bezugsdauergrenze (bisher maximal sechs Jahre) soll abgeschafft werden. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Burghardt: "Fachlich haben wir uns eine solche Reform seit Jahren gewünscht, um insbesondere auch die Schnittstelle zum SGB II zu bereinigen. Allerdings ist die Finanzierung – auch des zusätzlichen Personals – noch völlig ungeklärt. Auf dieser Grundlage können wir unter keinen Umständen eine solche Reform befürworten und den Menschen versprechen, ab dem 1. Juli 2017 ihre Anträge zu bearbeiten."
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