Steigende Zahlen von Flüchtlingen mit vielfältigen Problemlagen erfordern höhere Landeserstattung
„Die Städte in Hessen erwarten vom Land Hessen, dass es die Höhe der Kostenerstattung auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inklusive Verwaltungs- und Personalkosten anpasst“, sagt Stadtrat Axel Weiss-Thiel aus Hanau, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages nach dessen Sitzung heute in Wiesbaden.
Aufgrund der aktuellen Unruhen in der Welt steigt die Zahl der Flüchtlinge. Sie sind in den kreisfreien Städten und Landkreisen entsprechend einer Aufnahmequote für Flüchtlinge, die von der Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt wird, unterzubringen. Neben der Aufnahmequote ist auch die Kostenerstattung gesetzlich geregelt. Die Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen werden in festen Beträgen abgegolten (§ 7 Abs. 1 LAG), die zuletzt 2008 verhandelt wurden und schon damals nicht kostendeckend waren und demzufolge noch nicht sind. Die kreisfreien Städte und Landkreise nehmen die Aufgaben wie Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden und Flüchtlingen im Auftrag des Landes wahr.
„Die Menschen brauchen nicht nur ein Bett und Verpflegung, sondern auch medizinische und psycho-soziale Hilfen. Dies sind erhebliche Kosten, die bislang völlig unberücksichtigt blieben. Hier erwarten wir von Bund und Land kostendeckende Erstattungen“, so Weiss-Thiel abschließend.
Soziales
Termine
30.08.24 | 10:00 Uhr
Ausschuss Finanzen und Wirtschaft
Hanau
10.09.24 | 10:00 Uhr
AK IT und E-Government
Wiesbaden
12.09.24 | 09:00 Uhr
Präsidium und Hauptausschuss
Wiesbaden
24.09.24 | 09:00 Uhr
Fachtag "Inklusive Jugendhilfe"
Dietzenbach
25.09.24 | 10:00 Uhr
AG Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Gießen
01.10.24 | 10:00 Uhr
AK Asyl
Videokonferenz
07.10.24 | 10:00 Uhr
AK Jugendarbeit
Kassel