Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen vorantreiben
Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat sich am 7.11. unter anderem im Schwerpunkt mit der Unterbringung und der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen beschäftigt.
"Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen muss nun endlich vorangetrieben werden", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Hanaus Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, nach der Gremiensitzung in Mörfelden-Walldorf. "Dazu gehört die Abstimmung zwischen Integrationskursen des Bundes und den grundlegenden und weiterführenden Sprachkursen ebenso wie die und die Qualitätsentwicklung der Sprachlernangebote."
Den Ausschussteilnehmenden war auch die Situation der geflüchteten Frauen besonders wichtig. Die Bereitstellung von ortsnahen und parallel zu Integrations- und Sprachkursen angebotenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist für die Teilnahme dieser Personengruppe immens wichtig.
Weiter setzt sich der Ausschuss für eine frühzeitige Feststellung von Kompetenzen, eine Stärkung des Ehrenamtes und dessen Vernetzung, einen transparenteren Datenaustausch zwischen Jugendämtern und Kommunalen Jobcentern sowie die Ausweitung des Angebotes der Jugendberufshilfe ein.
Gerade die jungen Menschen gleich welcher Herkunft brauchen die ganze Aufmerksamkeit von Anfang an. Gerade an der Schnittstelle der Rechtskreise können die niedrigschwelligen rechtsübergreifenden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung der kommunalen Jugendberufshilfe optimal genutzt werden.
Die Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages beschäftigte sich darüber hinaus noch mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Sozial- und Jugendamtsverwaltungen, den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, der Wohnraumversorgung für anerkannte Flüchtlinge, der Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und den Rahmenverträgen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch.
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