Hessische Städte zur Partnerschaft mit dem Land bereit

Der 1. Vizepräsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Wiesbaden, und die 2. Vizepräsidentin des Hessischen Städtetages, Stadträtin Gerda Weigel-Greilich, Gießen, stellen die Erwartungen des Hessischen Städtetages in der Landespressekonferenz vor

12 Jan
Freitag, 12. Januar 2024
Die Erwartungen der hessischen Städte an den neuen Landtag und die neue Landesregierung sind sehr hoch, dass kommunale Interessen umgesetzt werden. Die Kommunalen Spitzenverbände in Hessen haben rechtzeitig vor der Landtagswahl Kernforderungen an den neuen Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung vorgelegt. Ziel war und ist es, die Kommunen von stets weiterwachsenden Aufgabenlasten zu befreien und gleichzeitig die bestehenden Aufgaben angemessen zu finanzieren.

1. Kernforderungen an den neuen Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung und erste Bewertungen des Koalitionsvertrages

Der Hessische Städtetag hat sich darüber gefreut, dass die kommunale Seite intensiv in die Koalitionsverhandlungen eingebunden wurde. Unsere Erwartungen sind dementsprechend sehr hoch, dass die kommunalen Interessen auch entsprechend umgesetzt werden.

Die Kommunalen Spitzenverbände in Hessen haben rechtzeitig vor der Landtagswahl Kernforderungen an den neuen Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung vorgelegt. Ziel war und ist es, die Kommunen von stets weiterwachsenden Aufgabenlasten zu befreien und gleichzeitig die bestehenden Aufgaben angemessen zu finanzieren. In diesem Licht gilt es den Koalitionsvertrag zu analysieren.

  • Keine Zuweisung weiterer Aufgaben an die Kommunen – Belastungsmoratorium jetzt – Kommunale Selbstverwaltung stärken
  • Finanzausstattung dauerhaft sicherstellen
  • Bildung als zentrale Aufgabe begreifen – Kinderbetreuung gewährleisten
  • Digitalisierung vorantreiben und fördern – Forschung und Wirtschaft stärken
  • Verkehrswende sichern – Infrastruktur nachhaltig ausbauen – Verkehrsanbindung und ÖPNV in der Fläche sichern
  • Klimawandel managen
  • Sicherheit gewährleisten / Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen
  • Wohnungsmangel beheben – Standards überprüfen, Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern
  • Kultur- und Sportangebote sichern
  • Krankenhaus- und Pflegeentwicklungsplanung angehen
  • Verwaltungsvereinfachung unterstützen

Im Zentrum steht die Forderung, den Kommunen keine neuen Aufgaben und Verfahrensanforderungen zu übertragen oder bestehende Aufgaben signifikant auszuweiten. Dieses Moratorium soll für alle Aufgabenbereiche gelten. Gerade im Sozialbereich soll das Land zusätzlich darauf achten, dass der Bund den Kommunen nicht neue Aufgaben mittelbar überträgt oder bestehende Aufgaben und Ansprüche ausweitet. Die Kommunen haben weder personelle noch finanzielle Ressourcen.

Immerhin enthält der Koalitionsvertrag die klare Aussage, dass die Koalition die finanzielle Situation der Kommunen – im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs verbessern will. Gleich an mehreren Stellen bekennt sich die Koalition zum Konnexitätsprinzip, also dazu, keine Aufgaben an die Kommunen zu übertragen, ohne sie angemessen zu finanzieren.

Die Koalition bekennt sich zugleich bei wichtigen Einzelprojekten zu deren Finanzierung. So verspricht das Land, die Ressourcen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr bereitzustellen und dabei auch gezielt in Personal für ganztätige Angebote zu investieren. Ein klares Bekenntnis auch bei den Verkehrsverbünden. So will die Koalition diese mit originären Landesmitteln besser finanzieren. Ein positives Signal sendet die Koalition auch für die Krankenhäuser (siehe dazu unten unter TOP 5 ausführlich).

Ein wichtiges Element für mehr Gestaltungsfreiheit und Bürokratieabbau verbindet sich mit dem Anliegen der Koalition, die Fördermittel des Landes einer Überprüfung zu unterziehen. Die Kommunen schätzen es, von Fördertatbeständen entlastet zu werden und statt umständlicher Antragsverfahren lieber Mittel zur freien Verwendung als allgemeine Zuweisungen zu bekommen. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu vielversprechende Ansätze. Allerdings finden sich auch Passagen, in denen verwaltungsaufwändige Förderprogramme fortgeführt und neue Programme aufgelegt werden. Dies gilt es zu beobachten.

Aus Sicht des Hessischen Städtetages ist die Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Ziele entscheidend, sofern sie als konkrete Vorhaben benannt sind: langfristige Finanzierungsstrategie für die Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Ganztagsbetreuung, Erhöhung der kommunalisierten Mittel im Sozialbereich, Ausgestaltung der Wohnbauförderprogramme und des hessischen Sozialbudgets, Finanzierung der Wärmeplanung, bessere Finanzausstattung der Verkehrsverbünde mit Landesmitteln, Krankenhausplanung, Stärkung der Frauenhäuser, Versorgungsatlas in der Pflege und Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte.

Starke Kommunen gibt es nur mit entsprechender finanzieller Ausstattung durch das Land, die die kommunale Selbstverwaltung sichert und Pflichtaufgaben umfassend berücksichtigt.

 

2. Finanzlage der Kommunen

Angesichts Aufgabenzuwachs, Tarifsteigerungen, gedämpfter Erwartungen an das Wirtschaftswachstum und zahlreicher weiterer negativer Komponenten blicken die hessischen Städte besorgt in ihre finanzielle Zukunft.

Die Kommunalfinanzen geraten derzeit nämlich zunehmend in eine strukturelle Schieflage. Die Wirkungen von Inflation und einer schwächelnden wirtschaftlichen Entwicklung sind nur einige der Ursachen. Große finanzielle Herausforderungen wie die Integration von Geflüchteten, der ÖPNV-Ausbau und Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erhöhen zusätzlich den Druck auf die kommunalen Haushalte.

Hessens Städte leben seit Jahren von der Substanz. Vielfach wird vom schlechten Zustand von Straßen, Schulen und Einrichtungen auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit geschlossen. Wir erwarten daher vom Land einen klaren Plan, wie die kommunale Infrastruktur gestärkt und wiederhergestellt werden kann und wie die hierfür notwendigen Investitionen ermöglicht werden. Das wird nicht ohne eine nachhaltige Finanzierungsstrategie und eine Neuordnung der Finanzausstattung funktionieren. Förderungsstrukturen sind zudem ohne bürokratischen Aufwand auszugestalten.

Die Kommunen erwarten zudem vom Land, dass endlich alle Konnexitätstatbestände anerkannt und ausgeglichen werden. Grundgesetz und Landesverfassung sind bei durch das Land zugewiesenen Aufgaben eindeutig.

 

3. Geflüchtete

Die Zugangszahlen sind nach wie vor hoch. Hinzu kommen die vielen unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

Die Ankündigung des Landes, nur noch Personen mit Bleibeperspektive an die Gebietskörperschaften zuzuweisen, beobachten die Städte genau. Dies kann zu einer Ordnung der Verfahren führen und den Kommunen die notwendigen Freiräume belassen, Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt auch in die Gesellschaft integrieren zu können.

Wir erwarten vom Land Hessen, dass es sich beim Bund dafür einsetzt, dass die Abstimmung der an den Verfahren beteiligten Behörden optimiert wird, Bund und Länder die Investitions-, Vorhalte- und Betriebskosten für die Weisungsaufgabe Aufnahme, Unterbringung und Integration vollständig übernehmen und die Aufnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in gleicher Weise nicht weiter unbeachtet bleibt.

 

4. Offene Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Städten

Vom Bauhofmitarbeiter bis zur Dezernatsleitung und vom Arzt im Gesundheitsamt bis zur Leistungssachbearbeiterin im Sozialamt: die Städte bieten Ausbildungs- und Arbeitsplätze in allen Berufssparten an.

Menschen, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen werden gebeten, unverbindlich ihre Wohngemeinde anzusprechen.

Die Städte im Pakt für Ausbildung haben über zwanzig Jahre nicht nur gefordert, dass andere Arbeitgeber Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze anbieten, sondern haben dies auch selbst getan.

Nach neuesten Berechnungen des Landes sind derzeit 121.000 Menschen in Hessen erwerbsfähig aber ohne Arbeitsplatz: in den Städten finden Sie mit Sicherheit eine Möglichkeit.

Um den hohen Bedarf an Fachkräften zu decken, hat der Hessische Städtetag 2023 einen umfassenden Maßnahmenkatalog besprochen. Hier wünschen sich die Städte, dass die an Bund und Land adressierten Handlungsfelder zügig in die Umsetzung kommen.

 

5. Gesundheitliche Versorgung und Pflege

Die Städte setzen auf die Umsetzung der Krankenhausreform im Sinne der Länder, d. h. die ländereigene Umsetzung muss gewährleistet und eine auskömmliche Finanzierung gesichert werden (insbesondere die Sicherung der Grundversorgung). Die Städte sind dabei frühzeitig in die Planungen auf Landesebene einzubeziehen.

Unabhängig von der Krankenhaus-Reform sind die Krankenhäuser seit Jahrzehnten unterfinanziert und brauchen sowohl Bundes- als auch Landesmittel, um nicht Insolvenz anmelden zu müssen. Inflation und Energiekosten haben die finanziellen Bedarfe enorm steigen lassen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung der Investitionskostenzuweisungen auf 550 Mio. EUR sind aus Sicht der Städte ein erster Schritt in die richtige Richtung, sollen die Aufstockung doch aus originären Landesmitteln geleistet werden. Indessen vermögen sie jedoch nicht die jahrzehntelang unterlassene Befriedigung der gesetzlich vorgesehenen Ansprüche der Krankenhäuser auf Investitionsausgleiche zu erfüllen.

Zugleich fordern die Städte das Land auf, auf den Bund einzuwirken, dass er die erforderlichen Betriebskosten auskömmlich ausgestaltet.

Die Reform der Pflegeversicherung ist weiterhin eine der drängendsten sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. Für die Städte in Hessen ist aber klar: eine Pflegereform darf nicht zu Lasten der kommunalen Sozialhilfe (u. a. Hilfe zur Pflege) gehen. Die Einführung der Objektförderung sehen die Städte kritisch, da zu erwarten steht, dass das Land nicht vollständig finanziert und die Preise in die Höhe treibt.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnete zuletzt für 2050 bundesweit mit rund 6,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung. Der Pflegekräftenachwuchs wird jedoch nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Schon jetzt besteht ein bundesweiter Fachkräftemangel bei examinierten Pflegefachleuten in nahezu allen Bereichen. Nach wie vor werden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen und ambulanten Diensten betreut. Dies gilt es daher nicht nur zu erhalten, sondern auch bundes- wie landesseits zu stärken.

Die Städte erwarten von Landesseite eine zügige Begleitung des Transformationsprozesses, insbesondere durch entsprechende Darlehen oder Landesbürgschaften.

Termine

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

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06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

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Wiesbaden (2-tägig)

13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

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Marburg

21 Mai

21.05.24 | 10:00 Uhr

Sonderausschuss Sport

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21 Mai

21.05.24 | 10:00 Uhr

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HdKS, Wiesbaden

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