Hessischer Städtetag verabschiedet Grundsatzpositionen zu Bildungsthemen

Nachmittagsbetreuung für Kinder – Städte wollen sich mit dem Land vereinbaren. Foto: © Petro Feketa, Fotolia

Bildung, Kinder und Jugend
12 Jun
Donnerstag, 12. Juni 2014
Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat sich in seiner Sitzung in der Domstadt Limburg an der Lahn mit zwei wichtigen Themen aus dem Bildungsbereich befasst: mit der Integration von Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten sowie mit der Nachmittags- und Ferienbetreuung von Grundschulkindern.

„Der Hessische Städtetag hat heute dem zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern vereinbarten Entwurf einer neuen Rahmenvereinbarung Integrationsplatz zugestimmt“, berichtet der Präsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Bertram Hilgen aus Kassel. „Die Städte in Hessen wollten eine Fortentwicklung der Vereinbarung und damit wieder eine Mustervereinbarung deutschlandweit. Landtag, Landesregierung und Leistungserbringer wollten aber an dem bestehenden Status quo (Gruppenreduzierung bei Aufnahme und Maßnahmenpauschale) festhalten. Dem stimmen wir heute zu, erwarten aber, dass das Land Hessen die zugesagten 10 Mio. EUR schon mit dem neuen Kindergartenjahr an uns weitergibt.“ Die Umsetzung der Vereinbarung kostet die Städte dennoch weit mehr als 20 Mio. EUR, weil sie einen Teil der Gruppenreduzierungen selbst tragen und als Sozialhilfeträger die nun auch erhöhte Maßnahmenpauschale finanzieren.

„Wir haben heute auch die Grundsatzentscheidung für den von der neuen Landesregierung vorgeschlagenen Pakt für den Nachmittag getroffen“, so Oberbürgermeister Hilgen weiter. „Die Städte in Hessen sind danach grundsätzlich bereit, Verhand­lungen im Sinne des von der Koalition vorgesehenen "Paktes für den Nachmittag" mit dem Ziel zu führen, schulische Betreuung der Grundschulkinder bis  17:00 Uhr und Ferienbetreuung hessen­weit zu sichern.“

Unzweifelhaft besteht ein wachsender Bedarf in Hessen, Eltern und Kindern nach der ganztägigen Betreuung für das Alter unter sechs Jahren, auch eine ganztägige Betreuung an der Grundschule anzubieten. Allerdings sind aus Sicht des Präsidiums in dem frühen Stadium der Verhandlungen über den "Pakt für den Nachmittag" zahlreiche Fachfragen noch ungeklärt.

Für den Hessischen Städtetag sind jedenfalls folgende Positionen zu beachten:

· Legt das Land seine Verantwortungszeit bis 14:30 Uhr fest, bezieht dies alle in dieser Zeit zu erbringenden Leistungen ein, insbesondere den Mittagstisch.

· Das Land muss bestimmen, ob und inwieweit die Eltern verpflichtet sind, angebote­ne Betreuung auch anzunehmen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob und in welcher Höhe die Eltern für das kommunale Betreuungsangebot Gebühren zu leisten haben.

· Verantwortungszeiten dürfen nicht zwangsläufig in Organisationszeiten münden: Ziel muss eine gemeinsam von Land und Kommunen überplante gesamte Betreu­ungszeit bis 17:00 Uhr sein.

· Die kreisangehörigen Gemeinden (ohne Schulträgerschaft) sollen sich weiterhin oder neu beginnend im Bereich der Betreuung an Grundschulen betätigen dürfen. Dabei muss ermöglicht werden, dass sie ihr Engagement für den "Pakt am Nachmittag" auf gleicher Augenhöhe mit den Landkreisen verhandeln und durchführen können. Ein finanzieller Beitrag über die Schulumlage hinaus kommt nicht in Betracht.

„Die Städte in Hessen erwarten schließlich, dass das Land Hessen die Leistungen der Kommunen im Zuge der KFA-Neuordnung 2016 nicht als "freiwillige Leistungen" betrachtet“, so der Präsident abschließend.

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