Hessischer Städtetag will Kostenausgleich für Reform der Jugendhilfe
Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat sich ausführlich mit dem Reformgesetz zur Jugendhilfe befasst, das erhebliche Mehrausgaben für die Städte bedeutet.
“Der Hessische Städtetag fordert Bund und Land auf, die durch das Gesetz zur Reform der Jugendhilfe vorgesehenen zusätzlichen Personal-, Sach- und Leistungskostenaufwände komplett auszugleichen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Hanaus Bürgermeister Axel Weiss-Thiel. “Wir sehen gerne weitere Qualität im Bereich der Jugendhilfe, weisen aber auch darauf hin, dass jeder neue Leistungsanspruch und jedes neue Verfahrenselement zusätzliches Personal und zusätzliche finanzielle Ausgaben bedeuten.“
Der Bund hat Anfang Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt, das neben neuen Anspruchsgrundlagen und Beteiligungsrechten auch den Bereich der Inklusion stärker in das Achte Buch Sozialgesetzbuch implementiert.
Besonders kritisch sind die zum Teil sehr kleinteilig vorgesehenen Verfahrensabläufe zu sehen. Weiss-Thiel: “Starre Verwaltungsvorgaben nehmen den Jugendämtern jegliche Flexibilität und Möglichkeit, jungen Menschen bedarfsgerecht die für sie notwendigen Hilfen und Maßnahmen zu geben. Hier sollte der Bundesgesetzgeber nochmals überlegen, ob dies angesichts der vielfältigen Probleme und Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen dem Anliegen der Jugendhilfe gerecht wird.“
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