Kommt die große Reform der Grundsteuer?
Am 20.9.2016 stellten die Finanzminister der Länder Hessen und Niedersachsen gemeinsam mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände ihre Bundesratsinitiative zur Reform des Grundsteuergesetzes vor. Ziel dieser Initiative ist es, die Grundsteuer wieder auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen und somit die für Kommunen zentrale Finanzierungsquelle zu sichern. Dies ist auch dringlich, da ein wesentlicher Faktor für die Steuerhöhe – der Wert der Gebäude – auf über 50 Jahre alten Tatsachen beruht. Daher wird die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, von Jahr zu Jahr größer.
Konkret sieht der Gesetzentwurf erst einmal vor, alle rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu zu bewerten. Das Bewertungsverfahren soll einerseits zentralen wertbildenden Faktoren, wie der Grundstückswert berücksichtigen, andererseits aber einfach sein und mit Pauschalierungen arbeiten. Diese beiden Maßnahmen tragen dazu bei, einerseits möglichst nah an den wirklichen Werten zu bleiben, andererseits das System so einfach zu halten, dass nicht erneut 53 Jahre zwischen den Hauptfeststellungen vergehen.
Im Moment bleibt abzuwarten, ob der Entwurf nicht nur unter den Ländern, sondern auch im Deutschen Bundestag eine Mehrheit findet. Die Zwischenzeit wird der Hessische Städtetag nutzen, um das jetzt vorliegende Reformmodell intensiv zu prüfen.
Über die Reform der Grundsteuer haben wir unsere Mitglieder im Rundschreiben RS-417-2016 informiert. Den Vorschlag der Länder Hessen und Niedersachsen finden Sie hier: www.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-und-niedersachen-stellen-bundesratsinitiative-zur-reform-der
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