Lob für das Land und Frage nach neuen kommunalen Schulden

Horst Burghardt, Zweiter Vizepräsident und Friedrichsdorfer Bürgermeister (rechts im Bild) mit dem für Finanzen verantwortlichen GF Direktor Jürgen Dieter - Foto: HStT

Finanzen
02 Dez
Mittwoch, 2. Dezember 2020
Für den Hessischen Städtetag hat Zweiter Vizepräsident Bürgermeister Horst Burghardt aus Friedrichsdorf am 02.12.2020 vor dem Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags Stellung zum Landeshaushalt 2021 und damit insbesondere zum Kommunalen Finanzausgleich für die kommenden Jahre Stellung bezogen.

Burghardt wies einleitend darauf hin, dass der Hessische Städtetag normalerweise sehr viel Kritik an der kommunalbezogenen Finanzpolitik der Hessischen Landesregierung äußere. Diesmal sei es anders. Er beginne mit Lob. Grund sei die milliardenschwere Übereinkunft, welche die Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden getroffen habe.

„Dem Hessischen Städtetag war und ist es wichtig, dass die Schlüsselzuweisungen stabilisiert werden“, so Burghardt. Diesem Begehren kämen Landesregierung und Landtag nach. „Dafür ein herzliches Dankeschön.“ Bedeutsam sei die Kompensation der Gewerbesteuer.

Ausdrücklich Lob zollte der Zweite Vizepräsident auch dem Innenminister. Er habe sinnvolle Lockerungen bei der Finanzaufsicht über die Kommunen vorgesehen. Burghardt verwies darauf, dass nach langer Diskussion der Innenminister nun auch gestatte, die außerordentliche Rücklage zum Haushaltsausgleich in Anspruch zu nehmen.

Trotz dieser Hilfe stünden die Kommunen vor finanziell harten Jahren. Schließlich seien sie „schon vor der Krise nicht auf Rosen gebettet“ gewesen. Nicht das Jahr 2020, in das man noch gut gestartet und in dem es finanzielle Kompensationsleistungen gegeben habe, sei das kritischste Jahr. „Die bitteren Jahre werden neben 2021 insbesondere 2022 und 2023 sein.“ Und das selbst dann, wenn die Impfstrategie wirken und die Wirtschaft sich schnell erholen werde.

Burghardt verwies auf die weiterhin umfangreichen kommunalen Aufgaben. Die Städte verzeichnen steigende Kosten für Kinderbetreuung, das sogenannte „GuteKitaGesetz“ sei noch ohne gesicherte Anschlussfinanzierung. Mit Sorge betrachtete er, dass die Kommunen mit deutlich schmäleren Kassen als vor der Corona-Krise hohe Tarifabschlüsse und ab 2025 den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung erfüllen müssten. Für die Kindertageseinrichtungen bedürfe es nicht nur Investitionsförderung, sondern auch Hilfen für den laufenden Betrieb.

Er schätze sehr, so Burghardt, „dass das Land sich hoch verschuldet, um die Schuldenlast von den Kommunen abzuwehren. Er „kann aber nicht versprechen, dass die Kommunen ohne neue Schulden aus der Krise herauskommen können“. Bei der Diskussion zwischen Bund und Ländern darüber, wer die Corona-bedingten Lasten zu tragen habe, stehe er auf der Seite des Landes.

Wesentlich ist für Burghardt, dass der Kommunale Finanzausgleich nicht noch zusätzlich befrachtet wird. „Es wird auch nicht möglich sein, Anreizprogramme der Landesregierung in Anspruch zu nehmen…“

Mit Sorge blickt Burghardt auf den zusätzlichen Finanzbedarf bei ÖPNV und Krankenhäusern. Das Land müsse sich hier finanziell stärker mit eigenen Mitteln engagieren.

Der Zweite Vizepräsident Horst Burghardt stand den Abgeordneten im Landtag gemeinsam mit dem GF Direktor Jürgen Dieter Rede und Antwort. Von Dieter stammt die schriftliche Stellungnahme, die der Verband vorab zur Anhörung eingereicht hatte.

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