Rahmenvereinbarung zum Entschuldungsfonds unterzeichnet

Präsident OB Gerhard Möller (l.) und Zweiter Vizepräsident Bürgermeister Horst Burghardt unterzeichneten die Rahmenvereinbarung zum Entschuldungsfonds für den Hessischen Städtetag. Unterzeichner für die Landesregierung: Ministerpräsident Volker Bouffier und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Finanzen
30 Jan
Montag, 30. Januar 2012
Am 20. Januar unterschrieben die drei Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände die Rahmenvereinbarung zum Entschuldungsfonds. Vertragspartner ist das Land Hessen. Für den Hessischen Städtetag unterzeichneten Präsident Oberbürgermeister Möller und Vizepräsident Bürgermeister Burghardt. Die Landesregierung war vertreten durch Ministerpräsident Bouffier und die Minister Dr. Schäfer und Rhein.

Nach gegenwärtigem Stand werden insgesamt
21 Mitglieder des Hessischen Städtetages mit rund 1,1 Mrd. Euro entschuldet. Insgesamt haben voraussichtlich 106 Städte, Gemeinden und Landkreise an dem mit 2,8 Mrd. Euro dotierten Entschuldungsfonds teil.

Der Unterzeichnung waren über mehr als 15 Monate dauernde Verhandlungen vorausgegangen. Diese fanden im Rahmen einer Arbeitsgruppe statt, die sich aus Vertretern der Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzte.

Während man sich früh auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) als Abwicklerin für die Darlehen verständigen konnte, gab es – angesichts der hohen Summe logisch – langen Streit über die Zuteilung der Darlehenssumme und die Art der Auflagen, welche die teilnehmenden Kommunen erfüllen müssen.

Für den Entschuldungsfonds bedarf es gesetzlicher Regelungen. Der Gesetzgeber ist er jetzt, nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung, auf dem Weg, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entschuldungsfonds zu schaffen.

Der Hessische Städtetag hat seinerseits eine eigene, interne Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat das Ziel, schon jetzt parallel zum Gesetzgebungsverfahren alle bei den am Schutzschirm teilnehmenden Kommunen anfallenden Fragen und Probleme gemeinsam zu lösen.

Eine Kommune, die als „Schutzschirmkommune“ identifiziert ist, ist berechtigt, nicht verpflichtet, einen Antrag auf Darlehensablösung zu stellen. Sie muss hierzu ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, auf welchem Weg sie ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis anstrebt. Das Land prüft dann, ob es diesen Weg billigen kann.

Der Hessische Städtetag hat in den Verhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Schutzschirmkommunen unter einem strukturellen Defizit leidet. Eine beträchtliche Anzahl von Kommunen ist auch beim besten Willen nicht in der Lage, dieses strukturelle Defizit zu überwinden. Denn regelmäßig sind die gesetzlich vorgegebenen Ausgaben so hoch, dass sie mit noch so viel Sparsamkeit auf allen Sektoren nicht durch entsprechende Erträge auszugleichen sind. 

Folgende Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetages sind als Teilnehmer am Schutzschirm identifiziert und berechtigt, Anträge zur Darlehensablösung zu stellen:
Bad Schwalbach, Borken (Hessen), Darmstadt, Dietzenbach, Dillenburg, Dreieich, Eltville am Rhein, Erbach, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Heppenheim, Homberg (Efze), Kassel, Lauterbach, Mörfelden-Walldorf, Offenbach am Main, Rödermark, Rüsselsheim, Schlangenbad.

 

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