Warnung an den Bund: Kindergrundsicherung ja, aber nicht zulasten der Kommunen

01 Mär
Mittwoch, 1. März 2023
Die Städte fordern Bund und Länder auf, für die Finanzierung der Einführung der Kindergrundsicherung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einzustehen.

Die neue Kindergrundsicherung sollte ein Meilenstein gegen Kinderarmut werden und die bisher aus dem Familienministerium vorgelegten Eckpunkte zeigen in die richtige Richtung. Spätestens seit Corona ist der Handlungsbedarf offensichtlich. Die Vorbereitung dieser Verwaltungsreform wird eine große Kraftanstrengung werden, da Bund, Länder und Kommunen ihre bisherigen Sozialleistungen für Familien zusammenführen müssen. Damit das gelingen kann, müssen die grundlegenden Entscheidungen sehr zügig getroffen werden, damit die Umsetzung bis in zwei Jahren klappt.


Die Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen. Statt des Kindergeldes und der restlichen Unterstützungen setzt sich die Kindergrundsicherung nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Während der Grundbetrag feststeht, soll die Höhe des Zusatzbetrages vom Einkommen der Eltern abhängig sein.


Aus Sicht der Kommunen sei ein erheblicher Umstellungsaufwand zu befürchten und erhöhte Ausgaben sind zu erwarten. “Wir fordern deshalb Bund und Länder rechtzeitig auf, für die Finanzierung der Einführung der Kindergrundsicherung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe einzustehen und entstehende Schnittstellenproblematiken, die in der Abstimmung mehrerer Leistungen entstehen können, von vorneherein auszuschließen. Die Einführung der Kindergrundsicherung darf nicht zulasten der Kommunen gehen“, sagt Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, nach der Sitzung des Fachausschusses des Verbandes. “Sie muss als Bundesleistung eingeführt werden, die die Kommunen nicht zusätzlich finanziell belastet.“

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