Bundesteilhabegesetz
Bundesteilhabegesetz
Am 1. Juli 2023 treten entsprechend der im Hessischen Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelten drei Lebensabschnitte die drei entsprechenden Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX in Kraft. Sie sind mit ihren Anlagen sowie weiteren Materialien nachfolgend landesweit für alle Interessierten an dieser Stelle hinterlegt:
Rahmenvertrag 1 nebst Anlagen (ohne Unterschriften - bitte beachten Sie, dass die Kalkulationen Anlage 5a, 5b, 6a und 6b laufend aktualisiert werden. Sie werden nachfolgend als excel-Dokument aktuell bereitgestellt)
Rahmenvertrag 1 (komplett mit Unterschriften und Anlagen)
Anlage 3 (excel-Dokument)
Anlage 4a (word-Dokument)
Anlage 5a zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Kalkulation, Stand: 15.05.2024)
Anlage 5b zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Anwenderhandbuch)
Anlage 6a zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Stand: 15.02.2024)
Anlage 6b zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Stand: 15.02.2024)
Schulung A zum Rahmenvertrag 1 - Grundlagen, Leistung und Dokumentation (07.07.2023, 9-13 Uhr)
Schulung B zum Rahmenvertrag 1 - Kalkulation, Vergütung und Abrechnung (19.07.2023, 9-13 Uhr) - bitte zur Ansicht beim Öffnen der Datei auf "schreibgeschützt" drücken // pdf-Version
Aufzeichnung der Schulungsveranstaltung am 19. Juli 2023 - Teil 1
Aufzeichnung der Schulungsveranstaltung am 19. Juli 2023 - Teil 2
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.2024.
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23.06.26 | 11:00
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Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
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10.09.26 | 10:00
AG Verwaltungsdigitalisierung
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