Bundesteilhabegesetz

Am 1. Juli 2023 treten entsprechend der im Hessischen Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelten drei Lebensabschnitte die drei entsprechenden Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX zu den schriftlichen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX in Kraft. Sie sind mit ihren Anlagen sowie weiteren Materialien nachfolgend landesweit für alle Interessierten an dieser Stelle hinterlegt:

Rahmenvertrag 1 nebst Anlagen (ohne Unterschriften)

Rahmenvertrag 1 (komplett mit Unterschriften und Anlagen)

Anlage 3 (excel-Dokument)

Anlage 4a (word-Dokument)

Anlage 5a zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Kalkulation)

Anlage 5b zum Rahmenvertrag 1 einzeln (Anwenderhandbuch)

Anlage 6a zum Rahmenvertrag 1 einzeln

Anlage 6b zum Rahmenvertrag 1 einzeln

 

Schulung A zum Rahmenvertrag 1 - Grundlagen, Leistung und Dokumentation (07.07.2023, 9-13 Uhr)

 

Schulung B zum Rahmenvertrag 1 - Kalkulation, Vergütung und Abrechnung (19.07.2023, 9-13 Uhr) - bitte zur Ansicht beim Öffnen der Datei auf "schreibgeschützt" drücken // pdf-Version

 

Rahmenvertrag 2 und Anlagen

Rahmenvertrag 3

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Zum SGB IX

Zum HAG / SGB IX

 

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 16.10.2023.

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