412 Millionen Euro für Qualität bei der Kinderbetreuung an die Kommunen

Bild: Stadt Frankfurt am Main

Bildung, Kinder und Jugend
14 Mär
Donnerstag, 14. März 2019
Die Städte fordern die Weiterleitung der 412 Millionen Euro des Bundes für die KiTa-Qualität an die Kommunen. Sie sehen einen Schwerpunkt bei der Gewinnung und Sicherung qualitativ hervorragender Fachkräfte.

"Wenn der Bund uns schon immense Vorgaben zu Qualitätssteigerungen in unseren Kindertageseinrichtungen macht und diese ohne die Kommunen mit den Ländern vereinbart, dann gehen wir davon aus, dass die Städte und Gemeinden den hessischen Anteil an den rund 5,5 Mrd. Euro umfassend erhalten", sagte der Präsident des Hessischen Städtetages, Frankfurts Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker. "Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz greifen Bund und Länder erneut in die Selbstverwaltungsfreiheit der Städte ein und regeln wesentliche Inhalte selbst. Dies muss durch entsprechende finanzielle Ressourcen ausgeglichen werden."
Dabei begrüßen es die Städte, dass das Land laut Koalitionsvertrag zusätzlich noch einen Euro pro Bundes-Euro, also nochmals 412 Mio. Euro, an die Kommunen weitergeben will.

Erneut standen insbesondere Finanzthemen auf der Tagesordnung des Präsidiums und des Hauptausschusses des Hessischen Städtetages in Frankfurt am Main. Neben der Finanzierung von Qualitätsverbesserungen in den Tageseinrichtungen für Kinder ging es auch um Straßenausbeiträge und das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Klage von einigen Städten gegen das geltende Finanzausgleichsgesetz 2016.

"Das seit 2016 geltende hessische Finanzausgleichsgesetz hat seine Bewährungsprobe noch vor sich, weil es bisher nur in finanziell guten Jahren gegolten hat", so Präsident Becker. Insbesondere der vom Land als freiwillige Leistung eingeschätzte Stabilitätsansatz drohe in schlechten Jahren abzuschmelzen und die Kommunen mit einer kärglichen "Mindestausstattung" zurückzulassen.

Der Staatsgerichtshof habe das Finanzausgleichsgesetz 2016 keinesfalls auf Dauer zementiert, sondern den hessischen Kommunen Wege offen gelassen, bei zu geringer Finanzausstattung erfolgreicher Klage einzureichen. "Mit dieser Wertung reagieren die Führungsgremien des Städtetages keineswegs entmutigt auf das klageabweisende Urteil des Staatsgerichtshofs gegenüber 18 klagenden Kommunen zum Finanzausgleichsgesetz", so der Frankfurter Bürgermeister und Stadtkämmerer.

Ein Thema treibt die Städte besonders um: die Reform der Grundsteuer. Präsident Becker: "Leider lässt es sich nicht verhindern, dass die Festsetzung der Grundstückswerte weiter in der Hand der Finanzverwaltung bleiben wird. Wir werden aber unsere Forderung nach einer Kommunalisierung der Grundsteuer nicht aufgeben. Einstweilen bewerten wir daher die Einigung der Finanzminister auf das Eckpunktepapier zur Reform der Grundsteuer positiv, fordern aber, dass die noch offenen Fragen der Grundsteuerreform bis Ostern 2019 geklärt werden. Darüber hinaus erwarten wir, dass die zur Begrenzung der Bodenspekulation dringend benötigte Grundsteuer C möglichst bald im Grundsteuergesetz verankert wird."

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