Bund und Länder dürfen sich nicht aus der Finanzierung der Migrationsberatung zurückziehen
Die Städte erwarten, dass vor allem der Bund sämtliche finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellt, damit zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration bedarfsgerecht unterstützt werden können.
Die Städte in Hessen erwarten von Bund und Land, dass sie sich aus dem wichtigen Feld der Migrationsberatung nicht zurückziehen. Dies ist die klare Position der Städte nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetag am heutigen Tage.
Das speziell auf Neuzugewanderte zugeschnittene Beratungsangebot steht vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach Ankunft zur Verfügung. Es zielt darauf ab, zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Es soll sie zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigen.
Neben den geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt, stellt vor allem die neue Förderrichtlinie, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, die Träger vor enorme Herausforderungen. Künftig müssen sie nicht nur einen Eigenanteil von mindestens 10% an den förderfähigen Gesamtausgaben erbringen, sondern durch die neu eingeführte Deckelung der Personalkostenpauschale auch für etwaige Personalmehrkosten, die etwa für erfahrenes Bestandspersonal anfallen, selbst aufkommen.
Soziales
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