Eigenbetriebsgesetz. Finanzausschuss des Hessischen Städtetages will klare Regeln und geringen Verwaltungsaufwand

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Hessischen Städtetages hat sich bei seiner Sitzung am 01.09.2023 mit der Evaluierung des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes befasst. Eigenbetriebe sind eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf kommunaler Ebene. Während rechtlich zwar keine Selbstständigkeit gegeben ist, liegt eine solche hinsichtlich des Kapitals und der Organisation vor.
Insbesondere im Hinblick auf Unklarheiten bei Zuständigkeiten und Kompetenzen stellt der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft das Hessische Eigenbetriebsgesetz auf den Prüfstand. „Wir sprechen uns unter anderem für die Klarstellung der Zuständigkeit der Betriebskommission zur Aufnahme haushaltsrechtlich genehmigter Kredite und klare Vertretungsregelungen aus“, so die Ausschussvorsitzende und Gießener Stadträtin Gerda Weigel-Greilich. Eine doppelte Beschlussfassung durch die Kommission sowie den Magistrat und der damit einhergehende, erhöhte Verwaltungsaufwand sollen so vermieden werden. Damit ist die Handlungsschnelligkeit der Eigenbetriebe zu verbessern.
Um für den Erhalt der Leistungsfähigkeit eine angemessene Vorsorge gegen bestandsgefährdende Risiken zu treffen, befürwortet der Ausschuss zudem die Empfehlung eines Risikomanagements. Speziell für kleinere Eigenbetriebe hält er die Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlüsse für sinnvoll und bittet das Land zur Prüfung möglicher Erleichterungen, die keine zu großen Unterschiede zwischen Eigenbetrieben und privaten Gesellschaften herbeiführen.
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