Elektronisches Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen
Mit der 7. Änderung des SGB IV vom 12. Juni 2020 haben sich auch Änderungen beim elektronischen Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen ergeben.
Seit dem 1. Januar 2021 hat die Beantragung einer A1-Bescheinigung
nach § 106 Abs. 2 SGB IV auf elektronischem Weg über das Entgeltabrechnungsprogramm des Arbeitgebers/Dienstherren oder eine elektronische Ausfüllhilfe (svNet) zu erfolgen. Das bislang bereitgestellte Papier-Antragsformular kann nicht mehr verwendet werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine aktualisierte Handreichung „Handhabung der Bescheinigung A1 für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz“ (Stand: Januar 2021) herausgegeben, welche auch zum Stand der Überarbeitung der Bestimmungen informiert. Sie steht in Kürze unter www.bmas.de in der Rubrik Downloads kostenlos zur Verfügung.
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