Grundrechtsklage gegen das Land erhoben
Der Hessische Städtetag hat am 10. August im Auftrag von 33 Städten Frist wahrend Grundrechtsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof gegen das Land Hessen erhoben. Denn das Land hat bei der Änderung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder keinen Kostenausgleich vorgesehen, obwohl allen Städten und Gemeinden dadurch erhebliche finanzielle Mehraufwendungen entstehen.
„Eine ausführliche Begründung der Klage wird nachgereicht, sollten die Beratungen in der Konnexitätskommission fruchtlos verlaufen oder das Land Hessen Städte und Gemeinden weiterhin ungleich behandeln wollen“, erklärt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter. „Wir setzen grundsätzlich auf einen partnerschaftlichen Umgang und Dialog mit dem Land“, so Dr. Dieter, „aber im Interesse der Bürger unserer Städte müssen wir unseren verfassungsrechtlichen Anspruch notfalls gerichtlich und rechtzeitig durchsetzen.“
Nach Art. 131 Abs. 1 und 3 Hessische Landesverfassung in Verbindung mit den §§ 15 Nr. 5, 43 ff. und 46 Staatsgerichtshofgesetz kann eine Gemeinde Grundrechtsklage gegen das Land erheben, soweit ein formelles oder materielles Landesgesetz nichtig oder mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar ist.
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