HESSENKASSE: Der Sommer steht im Zeichen der Datenermittlung und Meinungsfindung

Diagramm 1: Quelle der Daten HMdF, Zeichnen des Diagramms HStT

Finanzen
20 Jul
Donnerstag, 20. Juli 2017

Die Kassenkredite der hessischen Kommunen – rund 6 Mrd. Euro – sollen aus den kommunalen Büchern verschwinden. Mittels einer „HESSENKASSE“ sollen sie bei der WI-Bank landen und mit festen Raten für Zins und Tilgung binnen 30 Jahren abgetragen werden.

3 Milliarden Euro an Zinsen sind zu kalkulieren. In der Summe könnte die HESSENKASSE ein 9-Milliarden-Euro-Volumen bewegen.

Mit seiner Kreditentschuldung über die HESSENKASSE erfüllt das Land wesentliche Positionen des Hessischen Städtetags, wirft aber eine Unzahl zu klärender Detailprobleme auf. Hinzu kommt: Die Interessenlage unter den Städten ist nicht einheitlich.

Der Sommer steht im Zeichen der Datenermittlung. Finanzministerium und WI-Bank wollen von den Kommunen die genauen Fakten zu den bestehenden Kassenkrediten wissen, weil sie sonst keine sichere Planungsgrundlage haben. Parallel dazu hat die Geschäftsstelle des Städtetages mit der Meinungsfindung begonnen. Im August soll ein grundlegendes Meinungsbild entstehen, dann haben die Finanzfachgremien das Wort. Die Führungsgremien des Verbandes haben erstmals
am 14. September in Rüsselsheim Gelegenheit, die Weichen aus Verbandssicht zu stellen.


1.         Kern des Vorhabens
1.1      Verlagerung der Kassenkredite auf die WI-Bank
Bis zu 6 Mrd. Euro Kassenkredite will die hessische Koalition den Kommunen aus den Büchern nehmen und in eine langfristige Verbindlichkeit bei der WI-Bank umwidmen. Die Umwandlung der Kassenkredite ist so zu rechnen, dass die Kredite auf 30 Jahre mit rund zwei Prozent verzinst und komplett getilgt werden. Start ist der 1.7.2018. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Kassenkredite auf die WI-Bank „umgelegt“ werden.

Daraus errechnet sich ein Gesamtvolumen von rund 9 Mrd. Euro, das jährlich mit 300 Mio. Euro bedient werden muss.

Die Kassenkredite werden auf einen Zeitpunkt vor dem 1.7.2018, wahrscheinlich den 31.12.2016 oder 31.3.2017 festgeschrieben.

Das zuständige Ministerium hat die mit Kassenkrediten belasteten Kommunen aufgefordert, die Kassenkredite zu benennen, welche für Investitionen verwendet worden sind.

Rund 80 Prozent der Mittel müssen die Kommunen bereitstellen, gut 20 Prozent steuert das Land bei (siehe Diagramm 1). Für die von den Kassenkrediten betroffenen Kommunen ist wichtig: Sie zahlen als unmittelbare eigene Beteiligung nur ein Drittel, also rund 100 Mio. Euro jährlich. Rund 140 Mio. Euro pro Jahr trägt die kommunale Gemeinschaft bei, rund 60 Mio. jährlich das Land.

Anders sieht die Lastenverteilung aus, sollte der Bund eines Tages nicht mehr seine „fünfte Milliarde“ zur kommunalen Entlastung bereitstellen. Diesen Betrag – für Hessen knapp 60 Mio. Euro – müsste dann das Land übernehmen. Sein Beitrag würde sich auf gut 40 Prozent erhöhen (siehe Diagramm 2).


Diagramm 2: Quelle der Daten HMdF, Zeichnen des Diagramms HStT


1.2    Investitionshilfen für finanzschwache Kommunen
Eine halbe Milliarde wird das Land an Investitionshilfen jenen finanz- und strukturschwachen Kommunen zuteilwerden lassen, die bis dato ohne Kassenkredite auskommen und daher von dem Entschuldungsprogramm nicht selbst profitieren. Den größten Anteil von rund 330 Mio. Euro an dem Investitionsprogramm will das Land originär aus eigenen Mittel bereitstellen. Knapp 60 Mio. Euro sollen wohl aus den letztlich den Kommunen zustehenden Mitteln aus der 2018er-Rate der „fünften Milliarde“ stammen.


2.    HESSENKASSE schafft komplexe Sach- und Interessenlage

Die HESSENKASSE folgt den bisherigen Städtetags-Beschlüssen jedenfalls in drei Punkten. Die HESSENKASSE
•    nutzt die derzeit noch günstige Zinslage, um das ungeheure Volumen von 6 Mrd. Euro langfristig zinsgünstig umzuschulden.
•    hilft den Kommunen, die sich aus eigener Kraft nicht aus ihrer hohen Schuldenlast befreien könnten.
•    beinhaltet eine Beteiligung des Landes mit eigenen Mitteln.

Nicht zu unterschätzen ist, dass das Land den beständigen Hinweisen des Hessischen Städtetages auf einen hohen kommunalen Investitionsstau zumindest mit Blick auf „finanzschwache“ Kommunen ohne Kassenkredite teilweise abhilft.


3.   Zu klärende Fragen, Interessenlage der Kommunen
3.1  Hessische Interessen

Hessen wird darauf zu achten haben, dass die Entschuldung von Kassenkrediten nicht Nachteile bei künftigen, auf „Finanzschwäche“ der Kommunen abstellende Bundesprogramme nach sich zieht.

3.2 Kommunen mit Kassenkrediten
Kommunen mit Kassenkrediten profitieren naturgemäß von dem Programm „HESSENKASSE“. Im Ergebnis wird ihre Tilgungsverpflichtung auf die Hälfte ihres Kassenkreditvolumens geschnitten. Zinsen zahlen sie überhaupt nicht mehr. Kommunen mit verhältnismäßig geringen Kassenkrediten müssen allerdings aufgrund der Festbetragsregelung von 25 Euro ihre Kassenkredite relativ rasch in einer Zeit abtragen, in der sie mutmaßlich aufgrund des – noch – billigen Geldes eine günstige Finanzierung ermöglichen können.

3.3 Finanzschwache Kommunen ohne Kassenkredite
Zu klären wird sein, wie das Land im Falle der Investitionszuweisungen „finanzschwach“ und „strukturschwach“ definiert, insbesondere „finanzschwach“ nicht mit „finanzertragsschwach“ gleichsetzt.

3.4 Gewerbesteuerstarke Kommunen
Haben Kommunen keine oder verhältnismäßig geringe Kassenkredite, so haben sie regelmäßig aus der HESSENKASSE keine Vorteile (Ausnahme oben 1.2). Sie müssen ab 2020 den bisherigen Fonds Deutsche Einheit als Landesfonds weiter finanzieren.

3.5 Landkreise profitieren
Die Landkreise profitieren von der HESSENKASSE, zumal sie mit Ausnahme des Landkreises Fulda sämtlich Kassenkredite aufweisen, teilweise in eminenter Höhe.
Für nahezu alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden bedeutet dies: Sie müssen den Betrag von 25 Euro je Einwohner, den die Landkreise tragen über die Kreisumlage auf ihre Schultern packen. Die verantwortlichen Ministerien allerdings machen Hoffnung: Sie erwarten, dass der Wegfall des Schuldendienstes für die Kassenkredite den Landkreisen zu kräftigen Einsparungen verhilft. Diese würden sich mindernd aus die Kreisumlage auswirken.




 

 

Termine

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

21 Mai

21.05.24 | 10:00 Uhr

Sonderausschuss Sport

Riedstadt

21 Mai

21.05.24 | 10:00 Uhr

Ausschuss für Schule und Kultur

HdKS, Wiesbaden

Alle Termine

Veröffentlichungen