Hessischer Städtetag erneut Kooperationspartner des Hessischen Kämmerertags

Quelle: F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH

Finanzen
26 Feb
Montag, 26. Februar 2024
Auch in diesem Jahr ist der Hessische Städtetag Kooperationspartner des "Neuen Kämmerers" und lädt seine Mitglieder zum 5. Hessischen Kämmerertag am 14. März 2024 im Rathaus Römer in Frankfurt am Main ein.

Thematischer Hintergrund

"Seit wenigen Tagen ist die schwarz-rote Landesregierung im Amt. Was wird die neue Legislaturperiode für Hessens Städte, Gemeinden und Kreise bringen? Klar ist, die Aufgaben, die die Kommunen zu bewältigen haben, werden immer mehr – und mit ihnen steigen die Ausgaben. Mit welcher Unterstützung können die Kommunen künftig rechnen? Und: Wie können sie sicherstellen, trotz allen Konsolidierungsdrucks lebenswerte und zukunftsfeste Orte für ihre Bürgerinnen und Bürger zu bleiben?"

Diese und weitere Fragen können die Teilnehmer mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kommunen sowie Vertretern von Land und Verbänden diskutieren. Neben dem geschäftsführenden Direktor des Hessischen Städtetags, Herrn Dr. Dieter, werden auch die nachfolgenden Impulsgeber an der Veranstaltung teilnehmen und an Podiumsdiskussionen beteiligt sein:

-  Uwe Becker, Staatssekretär, Hessisches Ministerium der Finanzen
-  Dr. Bastian Bergerhoff, Stadtkämmerer, Stadt Frankfurt am Main
-  Dr. David Rauber, Geschäftsführer, Hessischer Städte- und Gemeindebund
-  Jürgen Dräger, Leiter Fachbereich Finanzen, Stadt Hanau


Die Registrierungsdaten für die Veranstaltung können die Mitglieder des Hessischen Städtetags dem Rundschreiben RS-0091-2024 vom 16.02.2024 entnehmen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website des Veranstalters:
www.derneuekaemmerer.de/events/hessischer-kaemmerertag/
Der Veranstalter weist besonders auf die Beachtung der Zielgruppendefinition hin:
Zur Veranstaltung zugelassen sind ausschließlich Finanzentscheider und weitere Angestellte des öffentlichen Sektors sowie von öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Betrieben in Hessen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Vertreter von Finanz-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistern (einschließlich Sparkassen und freiberuflichen Beratern), die nicht zum Sponsorenkreis gehören.

 

 

 

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25.03.25 | 10:00 Uhr

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