Hessischer Städtetag im Gespräch mit Staatsminister Rentsch
Der Hessische Städtetag hatte die Gelegenheit, in einem Gespräch mit dem Hessischen Wirtschaftsminister am 11.12.2012 aktuelle Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums zu diskutieren.
Wasserkartellverfahren
Die Landesregierung signalisierte beim Thema Wasserkartellverfahren weiterhin Gesprächsbereitschaft.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage der Zuständigkeit der Kartellbehörden. Das Ministerium erklärte, im Rahmen der 8. GWB Novelle eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Kartellbehörden auch für Gebühren nicht zu forcieren. Vielmehr setze man sich hier nun für eine Übernahme der bestehenden Regelungen in die Neufassung des GWB ein, um die durch Rechtsprechung entstandene Rechtssicherheit nicht wieder in Frage zu stellen. Aufgrund der derzeit ungeklärten Zuständigkeitsfrage ist es aus Sicht des Ministeriums aber unklar, ob eine Rekommunalisierung tatsächlich vor dem Zugriff der Kartellbehörde schützt.
Das Wirtschaftsministerium machte deutlich, dass an dem in Hessen etablierten Vergleichsmarktkonzept als erprobtem Verfahren festgehalten werden solle. Eine Weiterentwicklung sei jedoch möglich.
Der Hessische Städtetag hatte das Vergleichsmarktkonzept kritisiert, weil es die tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird durch den aktuellen Bericht der Überörtlichen Prüfung zur Höhe der Wassergebühren in Wetzlar bestätigt (Zusammenfassender Bericht der Überörtlichen Prüfung, S.282). Die Überörtliche Prüfung hält eine vollständige Realisierung der Potenziale zur Senkung der Erlöse entsprechend der Vorgaben der Landeskartellbehörde für nicht vertretbar. Dies berge die Gefahr, dass die Wasserversorgung in Wetzlar nicht mehr angemessen betrieben werden könnte.
ÖPNV-Gesetz
Der Hessische Städtetag unterstreicht seine Sorge, das Land wolle die Kommunen mit Hilfe des ÖPNV-Gesetzes und des darin verankerten Mobilitätsbeauftragten kontrollieren und überwachen. Zudem hat der Städtetag wiederholt auf das Finanzierungsdefizit hingewiesen und kritisiert, dass das Land kein eigenes Geld zur Finanzierung des ÖPNV gebe.
Wirtschaftsminister Rentsch erklärte seine Bereitschaft, das Gesetz erneut zu diskutieren, sollten sich die damit beabsichtigten Einspareffekte und Erfolge nicht zeigen.
Gesamtbetrachtung bei Verteilung finanzieller Mittel
Der Hessische Städtetag appelliert an die Landesregierung bei der Verteilung von Finanzmitteln des Landes, des Bundes und der EU den städtischen Bereich nicht zu vernachlässigen.
Städtische Bereiche bei der EFRE-Förderung nicht vernachlässigen
Im Sinne einer ausgewogenen Verteilung fordert der Hessische Städtetag das Land auf, den Ballungsraum Rhein-Main von der EFRE-Förderung nicht auszuschließen. In der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung zur Verfügung. Sollte das Land vorrangig strukturschwächere Landesteile bedienen wollen, müsse es berücksichtigen, dass diese bereits vom Reformpaket für den Kommunalen Finanzausgleich profitieren.
Der Wirtschaftsminister rechnet damit, dass Hessen ab 2014 prozentual mehr Mittel zustehen könnten. In der noch laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 belief sich der Gesamtbetrag für das Land auf 263,5 Mio. Euro.
Zu der Forderung des Hessischen Städtetages, den kreisfreien Städten und Landkreisen regionale Teilbudgets zu übertragen, die sie in eigener Verantwortung für die Ziele des EFRE einsetzen, äußerte sich der Minister zurückhaltend.
Fördermittel „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“
Der Hessische Städtetag kritisierte, dass der Bund das Programm "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" statt mit den beabsichtigten 50 Mio. Euro tatsächlich nur mit 40 Mio. Euro für das Jahr 2013 ausgestattet hat. Die fraglichen 10 Mio. Euro wurden in das Programm Stadtumbau (West) umgeschichtet, wovon in Hessen 10 Kommunen profitieren werden, die auch Standorte des Programms "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" sind. Eine Kompensation durch das Land ist nicht vorgesehen.
Der Minister sagte zu, den Vorschlag, den Rückgang der Bundesfinanzierung durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zu kompensieren, mit Staatsminister Grüttner zu besprechen.
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