Hessischer Städtetag spricht sich für eine Optimierung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes aus

Gastgeber BM Sandro Zehner, Referentin Tanja Pflug, Bild: HStT

11 Mai
Donnerstag, 11. Mai 2017
Der Ausschuss für Bau und Planung des Hessischen Städtetages tagte in Taunusstein und hat einen erheblichen Optimierungsbedarf beim Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz festgestellt.

"Die Städte in Hessen haben einen umfangreichen Überarbeitungs- und Optimierungs­bedarf bei dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz festgestellt, den wir dem Land Hessen nun vortragen werden", sagt der Vorsitzende und Gastgeber Bürgermeister Sandro Zehner nach der 76. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung des Hessischen Städtetages in Taunusstein. "Wir haben z.B. in der täglichen Verwaltungspraxis festgestellt, dass die Einreichung von Urkalkulationen für Lieferungen und Dienstleistungen ab 20.000 Euro netto für die Bieter nicht praktikabel ist bzw. diese überfordert. Diese Anforderung sollte überdacht werden."

Am 1. März 2015 ist das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft getreten und hat das ehemalige Hessische Vergabegesetz abgelöst. Das Gesetz gilt für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge des Landes Hessen sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände und ihrer Eigenbetriebe, ihrer Anstalten des öffentlichen Rechts nach § 2c des Hessischen OFFENSIV-Gesetzes, sowie kommunalen Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden (öffentliche Auftraggeber) und von Auftraggebern im öffentlichen Personennahverkehr nach § 1 Abs. 2 HVTG (Besteller). Der Schwellenwert für Aufträge, ab welchem die Vergabeverfahren von diesem Gesetz erfasst werden, beträgt 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

"Wir halten es auch für sinnvoll und vertretbar, für HOAI-Aufträge, analog Rechtsdienstleistungen, ein förmliches Vergabeverfahren erst ab Erreichen des EU-Schwellenwertes vorzuschreiben. Ein Interessenbekundungsverfahren bringt hingegen, bedingt durch die restriktiven Schwellenwerte zumindest bislang keinen erkennbaren Gewinn. Ein solches Verfahren ist zudem zeitintensiv. In der Praxis gehen die Städte meist dazu über, gleich öffentlich auszuschreiben", sagt Zehner abschließend.

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