Hessisches Gesundheitsministerium muss frühzeitig seine Krankenhauspläne offerieren
Das Land muss seine Vorstellungen zur Krankenhausreform mit den Städten besprechen. Auch die Umsetzung des Cannabisgesetzes des Bundes bereitet den Städten Sorgen. Sie erwarten von der Landesregierung dringend ein Ausführungsgesetz.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Hessischen Städtetag, Stadtkämmerer und Gesundheitsdezernent André Schellenberg aus Darmstadt mahnte nach einer Sitzung des Gremiums in Wiesbaden an, die Grundversorgung der Krankenhäuser im Land zu erhalten. Daher sei es notwendig, dass das Hessische Gesundheitsministerium frühzeitig seine Pläne zur Krankenhausreform vorstellt.
Schellenberg: „Die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung notwendigen Krankenhäuser müssen eine Zukunft haben. Die Landesregierung muss zügig handeln, weil sonst die Gesundheit der Menschen in Hessen beeinträchtigt wäre.“
Kein Verständnis haben die für Gesundheit Verantwortlichen im Hessischen Städtetag, dass die Landesregierung kein Ausführungsgesetz zum Cannabisgesetzes des Bundes vorlegt. „Bekanntlich darf der Bund durch sein Cannabisgesetz den Städten keine neuen Pflichten auferlegen; das kann nur das Land“, betonte Schellenberg. Das Cannabisgesetz schaffe aber neue Aufgaben für die Gesundheitsbehörden, auch für Jugend- und Ordnungsämter.
Schellenberg: „Die hessischen Städte brauchen zur Anwendung des Cannabisgesetzes ein Hessisches Ausführungsgesetz, das klar die Zuständigkeiten regelt und im Übrigen dafür sorgt, dass das Land die für die Kommunen notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereitstellt.“
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