Infoblatt für Beamtinnen und Beamte „Begrenzte Dienstfähigkeit“
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat ein Infoblatt für Beamtinnen und Beamte „Begrenzte Dienstfähigkeit“ herausgegeben.
Das Infoblatt für Beamtinnen und Beamte „Begrenzte Dienstfähigkeit“ (Stand: Januar 2012) informiert über die Voraussetzungen, die Feststellung und die Rechtsfolgen der in § 27 Beamtenstatusgesetz geregelten begrenzten Dienstfähigkeit. Es ersetzt den mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft getretenen Erlass „Hinweise zur begrenzten Dienstfähigkeit“. Dem Infoblatt für Beamtinnen und Beamte „Begrenzte Dienstfähigkeit“ können sowohl Informationen zum Dienstrecht als auch zur Versorgung entnommen werden. Es kann beim Innenministerium kostenfrei hier abgerufen werden.
Soziales
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