ÖPNV-Finanzierung: Gute Nachrichten!

Foto: traffiQ, Frankfurt am Main

Wirtschaft, Energie und Verkehr
28 Mai
Donnerstag, 28. Mai 2015
„Die Bundesregierung bekennt sich zu einem leistungsfähigen, umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“, schreibt mir das Bundeskanzleramt am 30. April 2015. Erste Schritte sind nach neuesten Informationen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) mit der Fortführung der Infrastrukturförderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auch über 2019 hinaus in Vorbereitung.

Die ebenfalls investiv einzusetzenden Entflechtungsmittel sollen zukünftig wieder zweckgebunden für den ÖPNV verwendet werden. Gute Nachrichten, Danke dafür!

Dringender Handlungs- und Entscheidungsbedarf besteht jedoch, um auch eine auskömmliche und langfristige Finanzierung der regionalen und lokalen Verkehrsleistungen aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Die Revision des 2014 ausgelaufenen Regionalisierungsgesetzes (RegG) ist überfällig. Die Befristung des RegG diente u.a. dazu, die Angemessenheit der aus dem Mineralölsteueraufkommen (seit 2006: Energiesteuer) gedeckten Mittel sowie deren gerechte und zukünftig tragfähige Verteilung auf die Aufgabenträger zu prüfen. Die Länderverkehrsminister haben sowohl den erforderlichen Betrag an Regionalisierungsmitteln von 8,5 Mrd. Euro für 2015 als auch dessen Dynamisierung und Verteilung im Oktober 2014 („Kieler Schlüssel“) erarbeitet. Der auf dieser Basis entwickelte Vorschlag zur Revision des RegG ab 2015 ist mit einer Laufzeit bis 2030 im Bundesrat einstimmig angenommen worden.

Im Januar 2015 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Revision des RegG mit einem viel zu niedrigen Betrag von ca. 7,5 Mrd. Euro für 2015 verabschiedet. Durch eine Paketlösung im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleiches sollten die grundgesetzlichen Ansprüche der Aufgabenträger (Art. 106 a GG) sowie die mit der Zustimmung zur Bahnreform ausgehandelte Zusage des Bundes zur Übernahme sämtlicher auf die Länder zukommenden finanziellen Lasten (Bundesrats-Drucksache 130/93 Beschluss) entfallen. Diese für den ÖPNV nachteilige Absicht konnte durch die konsequente Ablehnung aller Bundesländer im Bundesrat am 27. März 2015 und die Anrufung des Vermittlungsausschusses dankenswerter Weise verhindert werden.

Dr. Dorothea Kalleicher ist Prokuristin
bei traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH - Foto: traffiQ

 

Die Argumente für den Bundesratsvorschlag zur Revision des RegG sind 

  • Der ÖPNV wird als Teil der Daseinsvorsorge und kommunale Pflichtaufgabe allseits anerkannt und die Regionalisierung seit 1996 als Erfolgsgeschichte gelobt.
  • Ein kontinuierlich steigendes Energiesteueraufkommen sichert die geforderte Höhe und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel, d.h. die „schwarze Null“ des Haushaltsausgleiches wird nicht tangiert.
  • Der ÖPNV trägt als wichtiger Standortfaktor zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft und des Steueraufkommens erheblich bei.
  • Das Grundgesetz sichert eine eigengesetzliche Regelung der Finanzierung des ÖPNV zu und nimmt den Betrag für den ÖPNV an die Aufgabenträger explizit aus der Bemessung der Finanzkraft aus (s. Art. 106 a Satz 3). Eine Verquickung mit sonstigen Finanzausgleichsthemen ist somit nicht sachgerecht.
  • Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV II) des Bundes mit der DB AG ab 2015 setzen eine auskömmliche Finanzierung der Bestellerentgelte für Verkehrsleistungen, insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs, voraus.


Die kommunalen Aufgabenträger, die letztlich in der finanziellen Verantwortung stehen und den Bürgerinnen und Bürgern mögliche Kürzungen im Verkehrsbereich vor Ort erläutern müssten, sollten jetzt über alle Länder- und Parteigrenzen hinweg auf die Entscheidungsträger von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss und auf die Politik in diesem Sinne einwirken. Spitzenverbände, Kammern, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen ebenso wie die  Landesarbeitsgemeinschaft ÖPNV in Hessen stehen hinter dem Bundesratsentwurf ab 2015 und stärken ihnen den Rücken.

Dieser interkommunale Zusammenhalt ist eine gute Nachricht – auch für die Zukunft des ÖPNV!
 

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