OZG, quo vadis? Gegenwärtiger Stand und Ausblick

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27 Sep
Montag, 27. September 2021
Der 31.12.2022 stellt den Stichtag zur verpflichtenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar. Auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene wird gegenwärtig im Hinblick auf dieses Datum an vielfältigen Umsetzungsprojekten gearbeitet. Jedoch werfen neue Entwicklungen Fragen zu den Planungen bis Ende des Jahres 2022 sowie ab Beginn des Jahres 2023 auf.

Durch die im Jahre 2019 geschlossene Umsetzungsvereinbarung zwischen den Hessischen Kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Land Hessen steht hessischen Kommunen die Koordinierungsstelle OZG Kommunal bei Fragen rund um die OZG-Umsetzung unterstützend und beratend zur Seite. Vertretung des Hessischen Städtetags in der Koordinierungsstelle OZG Kommunal und damit Ansprechperson für Mitgliedskommunen ist Dr. Anja Wiesmeier.

Neben einer Förderung zur Erstellung von Blaupausen durch 15 OZG-Modellkommunen und der Möglichkeit des kostenlosen Angebots verschiedener Digitalisierungsberatungsmodule ist die Durchführung von Digitalisierungsfabriken wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsvereinbarung. Dort erarbeitete standardisierte Online-Lösungen (Front-End) zu OZG-Leistungen werden, auf civento-Basis, hessischen Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. Gegenwärtig sind 15 Digitalisierungsfabriken abgeschlossen, fünf finden aktuell statt und drei weitere befinden sich in der Planung. Daraus resultieren momentan Online-Lösungen zu 91 OZG-Leistungen auf dem OZG-Dashboard, auf dem diese für alle hessischen Kommunen zur Nachnutzung bereitstehen. Weitere Online-Lösungen befinden sich im Freigabeprozess.

Neben der Bearbeitung von OZG-Leistungen in Digitalisierungsfabriken sollen hessischen Kommunen im kommenden Jahr 2022 noch nicht in Digitalisierungsfabriken bearbeitete OZG-Leistungen im Sinne der Volldigitalisierung über Fachverfahren bereitgestellt werden (Back-End). Dazu finden gegenwärtig Abstimmungsgespräche der Koordinierungsstelle OZG Kommunal mit dem Land Hessen und den jeweiligen Fachverfahrensherstellern statt. Ebenso in Abstimmung befinden sich Planungen zur Bereitstellung von Lösungen anderer Bundesländer zur Nachnutzung im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA).

Im Hinblick auf EfA-Lösungen, deren Erstellung über das Konjunkturpaket des Bundes finanziert wird, und deren anschließende Nachnutzung durch hessische Kommunen sind noch einige Fragen offen, angefangen bei technischer/infrastruktureller Kompatibilität bis hin zur Finanzierung des laufenden Betriebs. Hier strebt der Hessische Städtetag eine schnelle Klärung durch das Land Hessen unter enger Einbindung der Kommunen an, um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu erzielen. Dies betrifft auch die Zeit nach dem OZG-Stichtag 31.12.2022.

Auf Bundesebene werden in diesem Zusammenhang gegenwärtig Überlegungen zu einer „Digitalisierungsstrategie 2023“ angestellt.

Bei all diesen Entwicklungen, die sich innerhalb kürzester Zeit ändern können, kommt der Kommunikation und der transparenten Weitergabe von Information an hessische Kommunen eine bedeutende Rolle zu.
Dazu bietet der Hessische Städtetag eine Austausch- und Informationsplattform zum Onlinezugangsgesetz und zu digitalen Lösungen in Hessen für Kommunen des Hessischen Städtetags (OZG-Plattform) an. Entsprechende Zugänge können Mitgliedskommunen kostenlos erhalten. Die OZG-Plattform beinhaltet alle relevanten Informationen zum OZG, informiert (tages-) aktuell über neue Entwicklungen, gibt Hilfestellung anhand von Checklisten und mittels einer Wissensdatenbank, bildet kommunale OZG-Leistungen und deren Digitalisierungsstatus ab, ermöglicht das Teilen sowie das gemeinsame Entwickeln von Online-Lösungen und bringt Personen aus Mitgliedskommunen zusammen, die im Bereich OZG und Verwaltungsdigitalisierung aktiv sind.

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