Umweltausschuss des Hessischen Städtetages befürwortet Empfehlung des Runden Tisches zum Betretungsrecht im Wald
Der von Umweltministerin Puttrich einberufene Runde Tisch zum Entwurf eines neuen Waldgesetzes hatte sich Anfang Oktober auf Empfehlungen für die Formulierungen der Betretungsrechte im neuen Waldgesetz geeinigt. Dieses muss den unterschiedlichen Interessen gerecht werden.
„Es ist richtig, Radfahrern und Reitern nicht vorzuschreiben, im Wald nur Wege ab einer bestimmten Breite zu benutzen“, erklärt die Vorsitzende des Umweltausschusses des Hessischen Städtetages, Stadträtin Brigitte Lindscheid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Darmstadt, mit Blick auf die dementsprechende Empfehlung des von Umweltministerin Puttrich geleiteten Runden Tisches zum Betretungsrecht im Wald.
Der Runde Tisch zum Entwurf eines neuen Waldgesetzes hatte sich Anfang Oktober 2012 auf Empfehlungen für die Formulierungen der Betretungsrechte im neuen Waldgesetz geeinigt. Dabei steht die gegenseitige Rücksichtnahme aller Waldbesucherinnen und -besucher im Vordergrund. Radfahren und Reiten soll danach im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet sein, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
Lindscheid lobte die Empfehlungen nach der Beratung im Umweltausschuss des Hessischen Städtetages als gelungenen Kompromiss: „Der Wald wird von verschiedenen Interessengruppen genutzt. Ein Betretungsrecht muss daher auch den unterschiedlichen Interessen gerecht werden.“
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