Wirtschaftsministerium will keine Umweltzonen
Der Hessische Städtetag appelliert an den Wirtschaftsminister, Umweltzonen als mögliche Maßnahme zur Reduzierung von Luftschadstoffen nicht grundsätzlich abzulehnen.
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main hatten sich manche Städte für die Einrichtung von Umweltzonen und für Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesprochen, um so die Stickstoffdioxidbelastung in der Luft zu reduzieren und damit ihrer Verantwortung für den örtlichen Gesundheitsschutz gerecht zu werden. Die Stickstoffdioxidbelastung wird zum großen Teil durch den Kraftfahrzeugverkehr – insbesondere Dieselfahrzeuge – verursacht. Das Ministerium hatte sein Einvernehmen u. a. zur Einrichtung weiterer Umweltzonen allerdings nicht erteilt. Ohne das Einvernehmen des Ministeriums als oberste Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde können straßenverkehrliche Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Die seit 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden vielerorts überschritten. Das Hessische Umweltministerium bereitet derzeit den Antrag vor, mit dem die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte verlängert werden soll. Wird eine Fristverlängerung gewährt, müssen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid spätestens ab dem Jahr 2015 eingehalten werden. Wesentliche Voraussetzung für die Fristverlängerung ist die Vorlage eines Luftreinhalteplans, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Grenzwerte zukünftig eingehalten werden sollen.
Die Geschäftsstelle bezweifelt, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main für die Fristverlängerung ausreichen wird, weil ohne die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums Maßnahmen fehlen, die zu einer deutlichen Reduzierung von Stickstoffdioxid führen können.
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