Wohnungsbaukoordinator zu Gast im Hessischen Städtetag

Foto: HStT

Soziales
24 Jun
Montag, 24. Juni 2013
Dr. Herbert Hirschler wurde im Zuge der Umsetzung des Landesbauprogramms bereits in diesem Jahr zum Beauftragten der Landesregierung für das Wohnungswesen berufen (Wohnungsbaukoordinator). Er hat am heutigen Tage im Haus der Kommunalen Selbstverwaltung sich, seine Aufgaben und seine Tätigkeit sowie das Landesprogramm vorgestellt. Zuständige Dezernenten und Fachleute aus den städtischen Ämtern hatten die Möglichkeit, sich über das neue Landesprogramm auszutauschen.

Ministerpräsident Bouffier hat am 8. April 2013 das neue Landesprogramm Wohnungsbau vorgestellt, mit dem auch in Zukunft dafür Sorge getragen werden soll, dass den Menschen in Hessen, insbesondere in den Ballungsgebieten, bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung steht (s. u.). Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem sozialen Wohnungsbau und dem Wohnraum für Studenten.

Erreicht werden soll dies durch eine Reihe von Maßnahmen – u.a. durch die Bündelung der Aktivitäten der verschiedensten Akteure in diesem Bereich durch die Bestellung eines Wohnungsbaukoordinators und der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln. Die Maßnahmen des Sonderprogramms für den Wohnungsbau umfassen im Einzelnen:

1.     Kauf von Belegungsrechten im Wohnungsbestand: In Hessen fallen jährlich viele Sozialwohnungen aus der Sozialbindung. Der Kauf von Belegungsrechten soll einen Beitrag leisten, die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung zu stabilisieren. Dafür sollen noch in dieser Legislaturperiode 5 Mio. Euro aufgewendet werden.

2.     Bau von zusätzlich 1.000 Sozialwohnungen: Durch die Mobilisierung von zusätzlich 70 Mio. Euro aus dem Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen" soll die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen in der nächsten Legislaturperiode um 1.000 Wohneinheiten erhöht werden.

3.     Bau von zusätzlich 2.000 Plätzen für Studenten: Aufgrund der gewachsenen Attraktivität des Hochschulstandortes Hessen ist nach Ansicht der Landesregierung auch langfristig mit einer hohen Anzahl von Studierenden zu rechnen. Das Land will 15 Mio. Euro als Zuschüsse bereitstellen, um zusätzlichen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Weitere 15 Mio. Euro dienen dazu, den Zinssatz von 75 Mio. Euro Kapitalmarktmitteln zu verbilligen.

4.     Modernisierung von zusätzlich 2.000 Mietwohnungen: Mit der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen sollen dringend notwendige Verbesserungen im Wohnungsbestand vorgenommen und neue Miet- und Belegungsrechte für die Dauer von zehn Jahren geschaffen werden. Hierfür sollen Darlehensmittel in Höhe von 40 Mio. Euro bereitgestellt werden.

5.     Förderung von 1.000 zusätzlichen Fällen von Erwerb von Wohneigentum: Ziel der Eigentumsförderung ist es, durch günstige Darlehen sog. Schwellenhaushalten, insbesondere Haushalten mit Kindern, den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Das Land will zusätzlich 40 Mio. Euro für den Neubau, den Ersterwerb von neu gebau­ten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für den Erwerb von Gebraucht­immobilien zur Selbstnutzung zur Verfügung stellen.

6.     Bestellung eines Wohnungsbaukoordinators der Hessischen Landesregierung: Er soll behördenübergreifend die Umsetzung der gesamten Wohnungsbaupolitik und im Besonderen diese Maßnahmen koordinieren: im Dialog mit der Wohnungswirtschaft, den Kommunen und anderen Beteiligten Wohnungsbaupotenziale mobilisieren, Projekte beschleunigen und bei Konflikten als Mediator wirken.

7.     Das Land will darüber hinaus weiterhin seine Möglichkeiten nutzen, eigene Flächenreserven und Reserven weiterer öffentlicher und privater Eigentümer zu aktivieren. Hierzu will es potenzielle Besitzer derartiger Flächen gezielt ansprechen. Angesichts leer stehender Büroflächen wird das Land prüfen, ob sich diese für Wohnzwecke nutzen lassen. Geprüft werden soll auch, welche Spielräume es gibt, Planungsverfahren zu verkürzen.

8.     Für alle genannten Maßnahmen sollen in der nächsten Legislaturperiode neben den schon bisher jährlich mindestens 62 Mio. Euro zusätzlich 150 Mio. Euro aufgewandt werden. Dieser Betrag soll aus dem Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen" und aus Haushaltsrücklagen aufgebracht werden. Außerdem sollen bereits Kompensationsmittel des Bundes in Höhe von ebenfalls 150 Mio. Euro für den Wohnungsbau gebunden werden.

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